
Du überlegst, Live-TV, Sport, Filme und Serien künftig über ein einziges IPTV-Paket zu schauen? Dann taucht meist sofort die Frage nach dem Rundfunkbeitrag auf: Fällt er weg, sobald der Kabelvertrag gekündigt ist? Viele haben dabei noch die alte GEZ-Gebühr und den Kontrolleur an der Haustür im Kopf. Heute gilt etwas anderes: Bezahlt wird für die Wohnung – nicht für ein Gerät und nicht für einen bestimmten Empfangsweg.
In diesem Ratgeber klären wir, wofür der Beitrag gedacht ist, welche Fernsehkosten tatsächlich bei dir anfallen und was passiert, wenn du dein Fernsehen bei einem Anbieter wie IP-TV Kaufen zusammenlegst. Konkrete Summen lassen wir absichtlich weg, beim Beitrag genauso wie bei fremden Tarifen, weil sie sich immer wieder ändern. Den aktuellen Stand liest du auf rundfunkbeitrag.de, der Website des Beitragsservice. Bitte versteh den Artikel nicht als Rechts- oder Finanzberatung.
Was ist der Rundfunkbeitrag überhaupt?
Mit dem Rundfunkbeitrag bezahlt Deutschland seinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zuständig für den Einzug ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, und abgerechnet wird je Wohnung. Ob du allein lebst oder zu fünft, ob im Wohnzimmer ein Fernseher steht oder gar keiner: Auf die Pflicht hat das keinen Einfluss. Die alte Gebühr, die sich nach den vorhandenen Geräten richtete und vielen noch als „GEZ“ im Gedächtnis ist, wurde abgelöst.
Mehr zur Entstehung und zu den Regeln findest du im Wikipedia-Eintrag zum Rundfunkbeitrag. Für dich als Zuschauer zählt vor allem: Weder das Gerät noch die Art, wie das Signal ins Haus kommt, entscheidet darüber, ob du zahlst.
Alles in diesem Artikel bezieht sich auf Wohnungen in Deutschland. Im Ausland gelten andere Systeme, dazu mehr im Abschnitt über Umzüge.
Wohin das Geld fließt: ARD, ZDF und Deutschlandradio
Finanziert werden damit die öffentlich-rechtlichen Angebote: Das Erste und das ZDF, die dritten Programme von WDR, NDR, BR, SWR oder MDR, Partnersender wie 3sat und arte und außerdem das Deutschlandradio. Pro Wohnung fällt ein Beitrag an, ganz gleich, wie viele Bildschirme bei dir laufen, und ein neu gekaufter Fernseher muss nirgendwo angemeldet werden. Unabhängig ist der Beitrag also von:
- der Frage, welche TV- oder IPTV-Abos du gerade hast, neu buchst oder beendest;
- der Technik, über die das Programm kommt, ob Antenne, Kabel, Satellit, Glasfaser, IPTV oder Streaming;
- der Anzahl an Smartphones, Tablets, Laptops und Fernsehern im Haushalt;
- deinem Fernsehkonsum, egal ob eine Stunde pro Woche oder jeden Abend.
Übrigens: RTL, SAT.1, ProSieben, VOX und die übrigen Privatsender bekommen keinen Cent aus dem Beitrag, sie leben von Werbeeinnahmen. Das aktuelle Angebot von ARD und den Landesrundfunkanstalten kannst du in der ARD Mediathek durchstöbern.
Rundfunkbeitrag und IPTV haben nichts miteinander zu tun
Dein IPTV-Abo und der Rundfunkbeitrag laufen völlig getrennt. Beim IPTV schließt du einen Vertrag mit einem frei gewählten Anbieter, der dir die Programme per Internet ins Haus bringt. Der Beitragsservice wiederum fordert den Beitrag für deine Wohnung ein, wie auch immer du dort fernsiehst. Bei IP-TV Kaufen bezahlst du deshalb ausschließlich dein Paket: Darin ist kein Rundfunkbeitrag versteckt, und deine Pflicht gegenüber dem Beitragsservice bleibt davon unberührt.
| Kostenpunkt | Rechnungssteller | Was dahintersteckt | Wo du es prüfst |
|---|---|---|---|
| Rundfunkbeitrag | Beitragsservice | Pauschale je Wohnung, Geräte spielen keine Rolle | rundfunkbeitrag.de |
| Internetzugang | Dein Provider | Separater Vertrag | Deine Vertragsunterlagen |
| Fernsehpaket inklusive Receiver | Provider wie Telekom, Vodafone oder 1&1 | Eigener Vertrag, häufig im Bündel mit Internet | Kündigungsfrist im Vertrag |
| Sport- oder Streamingabo | Der Dienst direkt oder dein Provider | Zusätzliches Abo | Kundenkonto oder Vertrag |
| IPTV-Paket | Ein Anbieter deiner Wahl | Eigener Vertrag mit selbst gewählter Laufzeit | Die Abobedingungen |
Der interessante Punkt in der Tabelle ist das Fernsehpaket. Bekommst du Live-TV, Sport, Filme und Serien gebündelt über IPTV, wird dein bisheriges TV-Abo unter Umständen überflüssig; wann du aus dem Vertrag kommst, regeln die Vertragsbedingungen. Auf den Internetanschluss kannst du dagegen nicht verzichten, weil IPTV genau diesen Weg nutzt. Der Rundfunkbeitrag bleibt so oder so als fester Posten bestehen.
Fünf Irrtümer über Beitrag und Fernsehkosten
Kaum ein Thema sorgt für so viele Missverständnisse wie der Rundfunkbeitrag. Wir haben die häufigsten Behauptungen geprüft:
- „Kein Fernseher, kein Beitrag.“ Falsch. Gezahlt wird für die Wohnung, nicht für Geräte. Eine Befreiung oder Ermäßigung gibt es nur in festgelegten Fällen, zum Beispiel bei bestimmten Sozialleistungen, und immer nur auf Antrag.
- „Der Beitrag ist in meinem IPTV-Abo enthalten.“ Nein. Ein IPTV-Abo ist ein gewöhnlicher Vertrag zwischen dir und deinem Anbieter. Bei IP-TV Kaufen bezahlst du dein Paket, eine Rundfunkabgabe ist darin nicht eingerechnet.
- „Für jeden weiteren Fernseher wird mehr fällig.“ Wie viele Bildschirme du nutzt, ist unerheblich. Ob in jedem Zimmer ein Gerät läuft, hängt nur von der Technik im Haus ab; wie das klappt, steht in IPTV in mehreren Räumen: so gelingt Multiroom.
- „Das Erste und ZDF gibt es nur über Kabel.“ Kabel ist bloß einer von mehreren Wegen. Die öffentlich-rechtlichen Hauptprogramme und die Dritten findest du beispielsweise auch in unserer Übersicht aller Sender.
- „Wer auf IPTV umsteigt, kann sich beim Beitragsservice abmelden.“ Leider nein, denn der Empfangsweg ist egal. Eine Abmeldung kommt nur in besonderen Fällen infrage, etwa wenn deine bisherige Wohnung wegfällt, weil du zu jemandem ziehst, der schon zahlt.
Wie sich dein Fernsehbudget mit IPTV verändert
Wechselst du zu IPTV, betrifft das nur die Abos, die du selbst fürs Fernsehen abgeschlossen hast. Mach dir zuerst eine Liste deiner monatlichen TV-Kosten: Fernsehpaket, Receivermiete, ein extra gebuchtes Sportangebot und Streamingdienste, die über deinen Provider abgerechnet werden. Diese Gesamtsumme legst du neben den Preis eines IPTV-Pakets. Den Internetanschluss rechnest du nicht mit, wenn er ohnehin bleibt, den Rundfunkbeitrag ebenfalls nicht, weil er sich in keinem Szenario ändert.
Bei IP-TV Kaufen gibt es ein einziges Paket in drei Laufzeiten: 19 € für einen Monat, 59 € für sechs Monate (das sind etwa 9,83 € monatlich) oder 79 € für zwölf Monate (etwa 6,58 € monatlich). Der Inhalt ist bei jeder Laufzeit derselbe: mehr als 48.000 Sender mit Live-TV und Sport plus über 275.000 Filme und Serien auf Abruf, in 4K, Full HD und HD. Alle Details zeigt dir die Seite Abo und Preise. Für den ersten Kauf eines neuen Abos hast du eine 30-Tage-Geld-zurück-Garantie. Dein bisheriges Paket solltest du erst beenden, wenn klar ist, dass deine Verbindung stabil genug ist. Wie du das prüfst, erklärt Welche Bandbreite braucht IPTV für HD und 4K?
Bevor du deinen TV-Vertrag beendest, nimm dir die Unterlagen in Ruhe vor. Telekom, Vodafone und 1&1 verkaufen Fernsehen häufig zusammen mit Internet. Wer nur den TV-Teil kündigt, verliert unter Umständen einen Bündelrabatt, und der Internettarif wird teurer. Kläre deshalb vorher:
- ob dein Internetzugang ohne Unterbrechung weiterläuft, denn ohne Leitung gibt es kein IPTV;
- bis wann dein Vertrag läuft und welche Frist für die Kündigung gilt;
- ob ein über den Provider gebuchtes Sport- oder Streamingabo automatisch mit endet;
- welchen Preis du künftig für Internet ohne Kombivorteil zahlst;
- ob du einen Leih-Receiver zurückgeben musst und auf welchem Weg.
Deine Rechte bei Kündigung und Anbieterwechsel erklärt die Verbraucherzentrale verständlich. Wenn du IPTV-Anbieter vergleichst, schau genau hin, ob Preise und Konditionen eindeutig angegeben sind. Eine Checkliste dazu bietet Woran du einen seriösen IPTV-Anbieter in Deutschland erkennst.
Gemeinsame Wohnung, WG, Umzug und Zweitwohnsitz
Weil der Beitrag an der Wohnung hängt, lohnt sich ein genauer Blick, sobald sich deine Wohnsituation ändert: beim Zusammenziehen, in der WG, mit Zweitwohnsitz oder Ferienwohnung. Lebt ihr gemeinsam in einer Wohnung, zahlt nur einer von euch; auch in der WG gibt es nur einen Beitrag, den ihr untereinander aufteilen könnt. Zahlst du bereits für deine Hauptwohnung, ist für die Zweitwohnung je nach Fall eine Befreiung auf Antrag möglich. Was genau gilt, erfährst du beim Beitragsservice.
Zieht ihr zusammen, stehen oft auf einmal zwei Internet- und TV-Verträge im Raum, dazu vielleicht zwei Beitragskonten. Legt gemeinsam fest, welcher Vertrag bleibt und wer welchen Anteil trägt; den anderen lasst ihr zum Ende der Frist auslaufen und meldet das überzählige Beitragskonto ab. Beim Einzug in ein WG-Zimmer oder ein Wohnheim lohnt die Frage, ob Internet in der Miete steckt und ob die Leitung Streaming zuverlässig schafft. Für jeden Umzug gilt:
- Heb Mails und Chatverläufe mit deinem Provider auf, damit du Zusagen später belegen kannst.
- Leg Kundennummer, Beitragsnummer und die jüngste Rechnung bereit.
- Prüf frühzeitig, ob dein Anbieter an der neuen Adresse liefert, und teil deine neue Anschrift auch dem Beitragsservice mit.
Du willst im Wohnmobil oder auf dem Campingplatz fernsehen? Tipps dafür stehen in IPTV unterwegs: Camping, Wohnmobil und Ferienwohnung mit 4G oder 5G. Wanderst du aus und gibst die Wohnung in Deutschland auf, meldest du dich beim Beitragsservice ab. Denk daran, dass viele Länder ebenfalls eine Rundfunkabgabe kennen, Österreich und die Schweiz zum Beispiel. Informier dich also bei den zuständigen Stellen vor Ort. Wie du im neuen Zuhause weiter deutsche Programme empfängst, liest du in Deutsche Sender im Ausland schauen: ARD, ZDF und RTL ohne Grenzen.
Falsche Rechnungen und Phishing-Mails entlarven
Kriminelle tarnen sich gern als Absender, der ohnehin vielen Menschen Rechnungen schickt, etwa als Internetprovider, Streamingdienst oder Beitragsservice. Oft kommt eine Mail oder SMS mit Drohungen wie Mahnung oder gesperrtem Konto und einem Link, über den du „jetzt sofort zahlen“ sollst. Ob mit deinem Beitragskonto alles stimmt, siehst du ausschließlich auf der offiziellen Website oder in den Briefen, die du bisher erhalten hast. Bei allen anderen Nachrichten helfen diese Grundregeln:
- Rück nach einer Nachricht niemals PIN, Kontodaten oder Kreditkartennummer heraus.
- Halte Kundennummer, Betrag und Absender gegen deine letzte echte Rechnung.
- Öffne keine Links aus Mails, SMS oder WhatsApp, die dich zum „Nachzahlen“ oder „Bestätigen“ drängen; tipp die offizielle Adresse lieber selbst in den Browser.
- Im Zweifel meldest du dich über die Kontaktdaten der offiziellen Website, niemals über Nummern oder Links aus der verdächtigen Nachricht.
Das gilt für jede Zahlungsaufforderung, auch für TV- und Internetrechnungen. Ist dir eine merkwürdige Nachricht ins Postfach geflattert oder hast du sogar schon überwiesen? Rat bekommst du bei der Polizeilichen Kriminalprävention; nach einer Überweisung kontaktierst du ohne Verzögerung deine Bank. Wirkt eine angebliche Nachricht von IP-TV Kaufen seltsam, frag kurz beim Support nach, per WhatsApp oder im Live-Chat.
Fragen und Antworten
Fällt der Rundfunkbeitrag auch an, wenn ich ausschließlich IPTV schaue?
Ja, außer deine Wohnung ist befreit. Entscheidend ist allein die Wohnung, nicht das Gerät oder die Technik dahinter. Ob du per Satellit, Kabel, IPTV oder überhaupt nicht fernsiehst, macht keinen Unterschied. Welche Befreiungen es gibt, verrät dir der Beitragsservice.
Bezahle ich doppelt, wenn ich IPTV und ein TV-Abo habe?
Beim Rundfunkbeitrag nicht, der wird für deine Wohnung nur einmal fällig. Allerdings laufen dann zwei Abos parallel, die sich bei vielen Sendern überschneiden. Schaust du über das alte TV-Abo kaum noch, lohnt es sich vielleicht, es je nach Vertrag zu beenden und alles in einem Paket zu bündeln.
Geht es, nur das TV-Paket zu kündigen und Internet zu behalten?
Das entscheidet dein Provider beziehungsweise dein Vertrag. Bei einem Kombitarif fragst du nach, ob es einen reinen Internettarif gibt, was er kostet und welche Frist läuft. Auf Internet verzichtest du aber nicht, denn IPTV kommt vollständig über deine Leitung.
An wen wende ich mich bei einer dubiosen Zahlungsaufforderung?
An die Polizei, Hinweise gibt es auf polizei-beratung.de. Lösch die Nachricht nicht, klick keine Links an und informier sofort deine Bank, falls du bereits Geld überwiesen hast. Ob eine Forderung zum Rundfunkbeitrag stimmt, prüfst du nur über die offiziellen Kanäle des Beitragsservice.
Übernimmt IP-TV Kaufen die Kündigung meines alten TV-Abos?
Nein, die Kündigung erledigst du direkt bei deinem bisherigen Anbieter. Wir bringen dir Fernsehen übers Internet und unterstützen dich beim Abo, bei Geräten und bei der Einrichtung von Apps wie IPTV Smarters Pro, TiviMate oder Hot Player. Zu deinem Vertrag bei Telekom, Vodafone oder 1&1 kann dir nur der jeweilige Provider etwas sagen, zum Beitrag nur der Beitragsservice.
Das Wichtigste in Kürze
Der Rundfunkbeitrag wird je Wohnung fällig, egal wie viele Geräte du besitzt und auf welchem Weg du fernsiehst. IPTV ändert nichts daran, und ein IPTV-Paket enthält den Beitrag auch nicht. Alle anderen Fernsehausgaben hast du selbst in der Hand: Internet, TV-Abo, Receiver, Sport und Streaming. Wenn du Live-TV, Sport, Filme und Serien über IPTV bündelst, verschiebt sich nur dieser Teil deiner Kosten. Lies vor einer Kündigung deinen Vertrag, behalte deinen Internetanschluss und sei misstrauisch bei angeblichen Rechnungen.


